— Was ist zu tun —

Tritt der Tod in der Wohnung ein sollten Sie zuerst Ihren Hausarzt oder den Notarzt verständigen, damit dieser den Totenschein ausstellt. Danach unterrichten Sie bitte uns, damit wir mit Ihnen einen Termin für die Überführung des Verstorbenen in unser Beerdigungs-Institut abstimmen können.

Tritt der Tod aufgrund eines Unfalls, Suizides, eines Verbrechens ein reicht es, wenn Sie uns verständigen. Wir übernehmen für Sie, soweit es uns möglich ist, alle in einem solchen Fall zusätzlichen Formalitäten mit der Polizei, den Behörden und Ämtern. Wir überführen den Verstorbenen nach Freigabe durch die zuständigen Behörden in unser Beerdigungs-Institut.

Tritt der Tod in einem Krankenhaus, Seniorenheim oder auf einer Pflegestation ein genügt es, wenn Sie uns verständigen. Wir besorgen den Totenschein und die Todesbescheinigung von der Verwaltung und überführen den Verstorbenen nach Rücksprache in unser Beerdigungs-Institut.

Wir übernehmen dann das Notwendige für Sie. Ihr Auftrag ist unsere Berufung.